Gesetzliche Gewährleistung
Für alle Waren, die du bei Moritz & Moritz kaufst, gilt die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren. Unten findest du den einheitlichen Hinweis der Europäischen Union dazu, darunter denselben Inhalt als Text.
Der Hinweis als Text
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, z. B. wenn die Waren nicht der Beschreibung entsprechen oder nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten: kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr. Weitere Informationen zu deinen Rechten in einem bestimmten Land findest du unter europa.eu/youreurope/garantien.
Was ist zu tun, wenn du vertragswidrige Ware erhältst?
1. Melde dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
2. Lege einen Kaufnachweis vor, z. B. die Rechnung, Quittung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.
So meldest du uns einen Mangel
Schreib uns über unser Kundenportal und halte deine Bestell- oder Rechnungsnummer bereit. Fotos vom Mangel helfen uns, schnell zu reagieren. Dein Widerrufsrecht ist davon unabhängig, mehr dazu in der Widerrufsbelehrung.